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Unser Büro erstellt Verkehrswert- und Beleihungswertgutachen für verschiedene Anlässe:

- Kauf bzw. Verkauf

- Beleihung

- Vermögensübersicht

- Nachfolgeregelung

steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaftsteuer)

- etc.

Auftraggeber sind i.d.R. Unternehmen, Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Erbengemeinschaften u.a.

 

Die Gutachten werden nach den geltenden Rechtsvorschriften insb. BauGB und ImmoWertV erstellt. Auch die internationalen Verfahren kommen in unserem Büro zum Einsatz. Maßgebliche Vorschriften hierzu finden sich insb. bei der RICS, IVSC und TEGoVA.

 

Der Verkehrswert- bzw. Marktwert wird in § 194 BauGB definiert:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

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